Perspektiven durch Praxis im Ausland

Perspektiven durch Praxis im Ausland

Die Europäische Kommission fördert Auslandspraktika innerhalb Europas mit EUR 570 bis 670 pro Monat je nach Gastland.

Ein Vollzeitpraktikum muss mindestens zwei Monate dauern (maximal 12 Monate) und von der Studiengangsleitung als sinnvolle Ergänzung zum Studium bestätigt werden.

Jedes Unternehmen bzw. jede Trainings- und Forschungseinrichtung oder sonstige Organisation innerhalb der Erasmus+-Programmländer kann als aufnehmende Einrichtung fungieren, ausgenommen sind Organe der Europäischen Union u.ä. Das International Office vergibt keine Praktikastellen, jedoch werden auf Moodle und über unseren Newsletter regelmäßig Informationen zu ausschreibenden Einrichtungen geteilt.

Ihre Optionen

  • Pflichtpraktikum: Das Berufspraktikum ist integraler Bestandteil des Studiums und wird im Zeugnis anerkannt (ECTS).
  • Freiwilligenpraktikum: Das Praktikum wird vorrangig in der unterrichtsfreien Zeit absolviert und die Anerkennung erfolgt im Diploma Supplement.
  • Graduiertenpraktikum: Ein Graduiertenpraktikum kann aktuell mit maximal 3 Monaten gefördert werden! Die Bewerbung für ein Graduiertenpraktikum muss noch während des Studiums, mindestens 2 Monate vor Abschlussprüfung erfolgen! Das Praktikum muss innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Studiums absolviert werden.
  • Teilnahmeberechtigt sind alle Studierenden, die einem Studium nachgehen, welches zu einem akademischen Grad führt. Außerordentliche Studierende aus Lehrgängen zur Weiterbildung sind nur dann zugelassen, wenn die Lehrgänge zu einem Master-Grad führen.
  • Ausgeschlossen sind Aufenthalte in jenem Land, in dem Studierende sich gewöhnlich aufhalten. Mobilität in das Herkunftsland ist grundsätzlich möglich, hat aber die niedrigste Priorität.
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderungen, chronischen Krankheiten und anderen Benachteiligungen sowie für Studierende mit Kind sind möglich.

Bewerbungsablauf

  • Sie finden eigeninitiativ eine Praktikums­stelle.
  • Im Falle von Pflichtpraktika kontaktieren Sie Ihre Ansprechperson im Studiengang und klären die Voraussetzungen.
  • Sie füllen einen Antrag zum Erasmus+ Zuschuss aus und reichen den von Ihnen und der Studiengangsleitung unterschrie­benen Antrag im International Office ein.
  • Der vollständige Antrag muss spätestens 2 Monate vor Praktikumsstart eingelangt sein (z. b. bis Ende Juni für einen Start im August). Im Falle eines Graduiertenpraktikums muss der Antrag spätestens 2 Monate vor Abschlussprüfung eingelangt sein.
  • Nach erfolgter Erasmus+ Zuschuss Antragstellung wird die Budgetverfüg­barkeit geprüft und erst dann kann eine Zusicherung bezüglich Erasmus+ Zuschuss sowie allenfalls der genauen Zuschusshöhe gegeben werden!
  • Im Falle einer Gewährung ist ein Erasmus+ Learning Agreement auszufüllen, das vom Unternehmen, der Studiengangsleitung sowie Ihnen zu unterschreiben und inklu­sive Versicherungsbestätigungen im International Office einzureichen ist.

Auf Moodle finden Sie erforderliche Dokumente für Ihr Praktikum sowie Aufzeichnungen von Infoveranstaltungen. Bitte vereinbaren Sie sich ein Gespräch mit der Erasmus+ Praktikumskoordinatorin im International Office, um bereits vorab Ihre Förderfähigkeit prüfen zu können.

Weiterführende Informationen

EU funded