Die FH Wiener Neustadt finanziert ihre Studienplätze anteilig durch die Einhebung von Studienbeiträgen. Neben den Studienbeiträgen sind alle Studierenden verpflichtet, die ÖH-Gebühren zu entrichten.
(alle Staaten, außer die zum EWR gehören sowie die Schweiz soweit sie nicht in die Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung idF BGBl II 15/1998 fallen)
Die aktuelle Studiengebühren- und Beitragsordnung finden Sie im Downloadcenter unter den studienrelevanten Dokumenten.
Zu beachten: diese Gebühren für Staatsangehörige aus Drittstaaten gelten ab dem Studienjahr 2025/26 für Bewerber und Bewerberinnen in allen Studienprogrammen.
Als StudentIn an der FH Wiener Neustadt haben Sie (unter gewissen Voraussetzungen) Anspruch auf Förderungen, Unterstützungen und Stipendien.
Informationen dazu erhalten Sie bei der Studienbeihilfenbehörde.